ENTLASTUNGSBETRAG
Wie können wir Sie oder Ihren Angehörigen entlasten?
Bei den Entlastungsleistungen geht es darum, Ihnen bei ihren alltäglichen Aufgaben, wie z.B. bei der Hauswirtschaft, Gartenarbeit oder beim Einkaufen, eine Hilfe zu sein. Damit der Spaß nicht auf der Strecke bleibt, bieten wir auch Dienste wie gemeinsames Brettspiel, Spaziergänge, Fahrten zum Kaffeetreff mit Freunden oder sonstige gesellschaftliche Aktivitäten an. Im Rahmen der Entlastung ist fast alles möglich – entscheidend ist, dass Ihnen ein Stück Arbeit abgenommen wird und Sie dabei nicht allein sind.
Warum sollten Sie Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen?
Seien wir doch ehrlich – der Alltag wird zunehmend schwerer im Alter. Ob es das lästige Saubermachen, anstrengendes Schleppen der Einkaufstaschen oder einfach nur die Einsamkeit ist, ein bisschen Hilfe hat noch nie geschadet. Wir wollen Ihren Alltag nicht bestimmen oder vorgeben. Wir möchten Sie in ihrem Alltag unterstützen, sodass Sie sich wieder auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
Was kosten Entlastungsleistungen?
Jedem Pflegebedürftigen, der einen Pflegegrad (1-5) hat, stehen monatlich Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125 € zur Verfügung. Wird der Leistungsanspruch im Monat nicht ausgeschöpft, spart sich der verbleibende Betrag sogar an. Beispiel: Frau Müller lässt sich im Januar für insgesamt 100 € im Haushalt helfen – im darauffolgenden Monat hätte sie somit einen Anspruch auf insgesamt 150 €, da das Budget für Januar nicht komplett ausgeschöpft wurde.
Wenn Ihnen ein Pflegegrad bescheinigt wurde, sollten Sie auf jeden Fall Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen, da dieser Betrag nur im Rahmen der Entlastung von einem Pflegedienst verwendet werden kann und eine anderweitige Nutzung oder Auszahlung nicht möglich ist. Wir stellen Ihnen gern Ihr ganz persönliches Entlastungsangebot zusammen.


