VERHINDERUNGSPFLEGE
Was genau meinen wir mit der Urlaubsvertretung?
Die „Urlaubsvertretung“ ist das Paradebeispiel der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Sollten Sie als Pflegeperson einen Angehörigen pflegen und für einen Zeitraum verhindert sein (nicht nur speziell beim Antritt eines Urlaubs), können Sie für die Zeit der Abwesenheit das Budget der Verhinderungspflege nutzen. Wir versorgen Ihren Pflegebedürftigen ganz nach Ihren Wünschen. Vom mehrmaligem Nachsehen („Ist alles okay?“) bis hin zur Vollvertretung (auch nachts) ist alles möglich. Wir erledigen alle anfallenden Tätigkeiten – so, alsob Sie zu Hause wären.
Warum sollten Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Sie pflegen Ihren Angehörigen 24 Stunden 7 Tage die Woche und das an 365 Tagen im Jahr, ganz klar, dass man als Pflegender auch mal eine Auszeit braucht. Dafür steht jedem Pflegebedürftigen die Verhinderungspflege zu. Ein Budget, das diese Auszeit finanzieren soll, sodass Sie sich als Pflegeperson erholen können. Sollten Sie verhindert sein, sei es durch einen anstehenden Urlaub, eine Krankheit oder einfach mal, um eine Auszeit von der Pflege zu nehmen, springen wir für Sie ein.
Was kostet die Verhinderungspflege?
Ihre Pflegekasse beteiligt sich in Form der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI. Sie übernimmt Aufwendungen für die Ersatzpflege bis zu einem Betrag von 1.612 € pro Jahr. Dieses Budget kann nochmal um 806 € aus Mitteln der Kurzzeitpflege erhöht werden. Insgesamt stehen damit 2.418 € pro Jahr zur Verfügung. Einzige Voraussetzung: Der Pflegebedürftige muss mindestens den Pflegegrad 2 vorweisen und 6 Monate von einer Pflegeperson in seiner Häuslichkeit betreut worden sein. Ob Sie Anspruch auf die Verhinderungspflege haben, klären wir gern mit Ihrer Pflegeversicherung.
